Kosten der osteopathischen Behandlung
Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen teilweise übernommen, je nach Anbieter und Tarif.
Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen.
In der Regel gelten dafür bestimmte Voraussetzungen, zum Beispiel:
- eine ärztliche Empfehlung oder Bescheinigung (je nach Krankenkasse unterschiedlich)
- eine entsprechende Qualifikation des Behandlers
Diese Qualifikation erfülle ich.
Eine Übersicht der aktuellen Bedingungen verschiedener Krankenkassen finden Sie auf der Website meines Berufsverbands:
https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie/
Bitte informieren Sie sich dort oder direkt bei Ihrer Krankenkasse über die individuellen Bedingungen und die Höhe der Erstattung.
Private Krankenversicherung und Zusatzversicherungen
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen häufig ganz oder teilweise.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Wichtiger Hinweis zur Kostenerstattung
Die Kosten für die Behandlung werden zunächst von Ihnen übernommen.
Eine mögliche (Teil-)Erstattung erfolgt im Anschluss durch Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse und richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif.